Goethe-Gymnasium Frankfurt – bilinguales Programm
-Einstufungskriterien, Auf- und Abstufungskriterien
Einstufung (Ende Jahrgangsstufe 5)
Die Einstufung in das bilinguale Programm erfolgt zu Ende der Jahrgangsstufe 5 auf Grundlage
Die Einstufung in den bilingualen Zug wird den Eltern schriftlich mitgeteilt und mit deren Unterschrift wirksam.
Aufstufungen
Aufstufungen sind bis einschließlich des Eintritts in die E2 zu jedem Halbjahr möglich. Die pädagogische Entscheidung erfolgt (auf Antrag der Eltern) durch Mehrheitsentscheid der unterrichtenden Lehrer/innen im Rahmen der Zeugniskonferenzen.
Kriterien:
-Leistungsspitze in der nicht-bilingualen Englisch-Gruppe
-keine Versetzungsgefährdung
-Kernfachnotenschnitt nicht schlechter als 2,5
-kein Kernfach schlechter als Note 3
-Leistungen in den späteren bilingualen Sachfächern nicht schlechter als Note 2
-hohe Leistungsmotivation, Arbeitsbereitschaft und Belastungsfähigkeit
Abstufungen
Abstufungen sind bis einschließlich des Eintritts in die Q1 zu jedem Halbjahr möglich.
Die pädagogische Entscheidung erfolgt durch Mehrheitsentscheid der unterrichtenden Lehrer/innen im Rahmen der Zeugniskonferenzen.
Kriterien:
-Versetzungsgefährdung
-eine Note 5 im Zeugnis
-mehr als ein Kernfach schlechter als Note 3
-eine sich verstetigende Leistung schlechter als Note 3 (in 2 Zeugnissen in Folge) in Englisch oder im bilingualen Sachfach
-ein insgesamt nicht gutes Notenbild
-mangelnde Leistungsmotivation, Arbeitsbereitschaft und Belastungsfähigkeit
Die Abstufungsentscheidung wird schriftlich dokumentiert und zusammen mit dem Zeugnis übergeben.
Seiteneinstieg
Der Seiteneinstieg ist prinzipiell zu jedem Halbjahr möglich. Eine vorherige Aufnahme in den normalen Englischzug ist Voraussetzung für die spätere Aufstufung. Die pädagogische Entscheidung erfolgt im Rahmen der Notenkonferenz durch Mehrheitsentscheid.
Ausnahme: Eine sofortige Aufnahme in den bilingualen Zug ist möglich, wenn das Zeugnis der abgebenden Schule keinen Zweifel über die Leistungsfähigkeit des Schülers/der Schülerin zulässt, d.h. wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Englischnote: 1; kein Kernfach schlechter als 2; Notendurchschnitt mind. 1,4
31. August 2011