Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen am Goethe-Gymnasium
Ein bekannter Satz von Pestalozzi ist, man solle "das Kind dort abholen, wo es steht", um es von dort aus angemessen und erfolgreich weiterzuführen, d.h. um es zu seinem, den Möglichkeiten und Fähigkeiten entsprechenden Bildungsabschluss zu führen. Dazu müssen individuelle Eigenschaften, Wissen, Können und Potenziale - aber auch- Defizite und Probleme erkannt und mit entsprechenden Angeboten darauf eingegangen werden.
Das Goethe-Gymnasium hat sich zur Aufgabe gemacht, bei allen Kindern "vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entdecken, zu fördern und zu entwickeln". Dies ist durch das breit gefächerte Angebot an unserer Schule gewährleistet.
Jedoch besitzt die Schule mehrere Angebote, die der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen und Fähigkeiten entgegenkommen.
Dies sind u.a.
• die besondere sprachliche Förderung im Englischen durch den bilingualen Zug ab Klasse 6
• der Beginn der 2.Fremdsprache in der Jahrgangstufe 5
• das Abiturfach Japanisch
• die Möglichkeit zum Ablegen des Internationalen Abiturs (IB) und zu AP-Prüfungen (Advanced Placement)
• die musische Förderung in der Musikklasse und durch Chor und Orchester.
Die individuelle Förderung in jeder Klassenstufe beschränkt sich zurzeit bei Bedarf auf folgende Angebote
• der Teilnahme am Fachunterricht einer höheren Klasse (wenn es organisatorisch möglich ist)
• der Freistellung für besondere außerschulische Veranstaltungen (Enrichment)
• der Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben mit begleitender Vorbereitung
• dem Überspringen einer Jahrgangsstufe bei Begabung im kompletten Fächerkanon (Akzeleration)
• der Möglichkeit, bis zu vier Leistungskurse zu wählen.
Das Goethe-Gymnasium bietet Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen der 3. Jahrgangsstufe der Grundschule die Möglichkeit einer Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe an, nachdem sie eine 3-tägige Hospitation an unserer Schule absolviert haben. In diesen Tagen werden die Schülerinnen und Schüler von allen in der betreffenden Klasse unterrichtenden Kollegen eingehend zur kognitiven, emotionalen und biologischen Entwicklung beobachtet. Mit Hilfe dieser Beurteilungen und evtl. dem Rat der Schulpsychologin/ des Schulpsychologen kann dann eine Aufnahme in unsere Schule empfohlen werden.
In diesem Zusammenhang spielen für die Schule folgende Kriterien eine wichtige Rolle:
• die Zusammenarbeit mit dem Hochbegabtenzentrum
• die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der abgebenden Grundschule
• die kontinuierlichen Sprechstunden und individuellen Beratungen
• die thematische Sensibilisierung der Kollegen, die in diesen Klassen unterrichten.
Für die Zukunft ist es wünschenswert, bei Bedarf für betroffene Schülerinnen und Schüler individuelle Förderpläne mit fachkundiger Hilfe aufzustellen.
Aufgabe der Evaluation wäre es dann, diese Förderpläne kontinuierlich zu überprüfen.
Eine wichtige Aufgabe ist ebenfalls die Förderung der Integration und des individuellen Lernweges der hochbegabten Schüler und Schülerinnen durch Lehrerteams und deren Kooperation.
Es besteht ein Fortbildungsbedarf von interessierten Lehrern und Lehrerinnen zwecks einer erweiterten Beratungskompetenz, einer genaueren Diagnostik und einer stärkeren Bewusstseinsbildung für die Anliegen von Schülern und Schülerinnen mit besonderen Fähigkeiten.
Schüler und Schülerinnen mit besonderen Begabungen sind an unserer Schule willkommen, jedoch darf sich, aufgrund der Forderung des GG allen Kindern gerecht zu werden, im Prozess spezieller individueller Förderung die Schulqualität der übrigen Schulgemeinde nicht verschlechtern.
Schüler und Schülerinnen können aus einem laufenden Prozess herausgenommen werden, wenn die Einhaltung des Förderplans nicht mehr gewährleistet ist.
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern hochbegabter Kinder und der Schule wird zurzeit im Rahmen eines ‚Runden Tisches’ gefördert und ausgebaut.