Die Abiturprüfung

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Die Jahrgangsstufe 12 und 13 sind die für das Abitur entscheidenden Jahrgänge. Das 2. Halbjahr in der 13 ist das Prüfungshalbjahr.
Der endgültige Abiturschnitt, von dem man meistens hört, setzt sich nach den folgenden Kriterien zusammen:


Die Gesamtqualifikation

1.Teil
Punkte aus den 4 Leistungskursen* der 2 Leistungsfächer vor dem Prüfungshalbjahr (Stufe 13/2) mit doppelter Wertung + Punkte der 2 Leistungskurse aus dem Prüfungshalbjahr (also 13/2) mit einfacher Wertung.
Man darf maximal 2 Kurse in den vier Halbjahren unter 5 Punkten haben (die verbleibenden müssen entsprechend höhere Punktzahlen haben).
Insgesamt muss sich eine Mindestgesamtpunktzahl von 70 Punkten ergeben.

[Bei mehr als 2 Leistungsfächern muss der Schüler entscheiden, welche der Lks als Gks gewertet werden sollen, der Mehraufwand  wird bei der Gk-Wertung angfemessen berücksichtigtt. Schüler des bilingualen Zuges können generell drei Lks wählen (sprich zwei weitere Lks neben dem Englisch "Inter-Kurs").]

2.Teil
Punkte aus 22 Grundkursen mit einfacher Wertung.
(auch die Kurse im 3., 4. und 5. Prüfungsfach vor dem Prüfungshalbjahr)
Hier müssen mindestens in 16 GKs 5 Punkte erreicht werden. Es können maximal 3 Sportkurse gewertet werden.
Insgesamt muss sich eine Mindestgesamtpunktzahl von 110 Punkten ergeben.

3.Teil
Die Abiturprüfung Die Punkte der Prüfungsergebnisse mit dreifacher Wertung
+ Punkte der Prüfungsfächer aus dem Prüfungshalbjahr mit einfacher Wertung.
Wenigstens in einem Leistungsfach und einem weiteren Fach müssen mindestens je 20 erreicht sein.
(Prüfung dreifach + Kurs des Prüfungshalbjahrs einfach)
In drei Prüfungsfächern (darunter einem Leistungsfach) müssen im Prüfungshalbjahr wenigstens jeweils 15 Punkte in dreifacher Wertung erreicht werden. Nur 2 Kurse dürfen unter 5 Punkten sein (die anderen entsprechen mit höherer Punktzahl).
Insgesamt muss sich eine Mindestgesamtpunktzahl von 100 Punkten ergeben.

Einzubringende Fächer
1) Alle verbindlichen Kurse aus dem 1. und 3. Aufgabenbereich (siehe Kursangebot unten).
Wurden in Kunst oder Musik auch in der Jg.13/12 Kurse besucht, so können diese statt der verbindlichen Kurse aus Jg. 12/11 gewertet werden.
2) Aus dem 2. Aufgabenbereich 6 Kurse, davon 2 aus Politik und Wirtschaft, zwei Kurse aus Philosophy, Ethik oder ev./kath. Religion und die beiden letzten Geschichtskurse der Jg. 13/12.

Anzahl der einzubringenden Fächer
Pro Fach können maximal 4 Kurse in die Gesamtqualifikation.
Ausnahme: Sport; hier 4 Kurse, wenn Sport Prüfungsfach ist (Besuch eines dreistündigen Sportgrundkurses ab der 12/11), sonst höchstens 3 Kurse.

Ergebnis
Das Abitur ist bestanden, wenn alle oben genannten Punkte erfüllt sind. Aus der Gesamtpunktzahl wird eine Durchschnittsnote errechnet.

*Heißt nicht, dass man vier Leistungskurse hat, sondern die pro Halbjahr besuchten Leistungskurse.

Beispiel: LKs: Mathematik und Deutsch in Jg. 12 . Am Ende der 12 hat man 2 Deutschleistungskurse (besucht) und 2 Mathematikleistungskurse.

Die Prüfungsfächer

(1)  Die Abiturprüfung umfasst fünf Fächer, die alle 3 Aufgabenbereiche abdecken müssen. Sie gliedern sich in:
- die schriftliche Prüfung in 3 Fächern. Diese sind die 2 Leistungsfächer und ein drittes Fach.
- die mündliche Prüfung in einem weiteren Fach.
- eine weitere mündliche Prüfung in einem 5. Fach oder eine Präsentation oder eine besondere Lernleistung.

(2) Zu den Prüfungsfächern gehört Deutsch, Mathematik und verbindlich eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft.

(3) In jedem Prüfungsfach müssen vier Halbjahreskurse besucht sein, davon drei vor und einer in dem Prüfungshalbjahr.
In jedem Prüfungsfach muss der Schüler in der Jahrgansstufe 11/10durchgehend Unterricht gehabt haben.

(4) Auf jeden Aufgabenbereich muss mindestens ein Prüfungsfach entfallen.

(5) Religion kann nur Prüfungsfach sein, wenn in 12/13 / 12/11 durchgehend Kurse in derselben Religionslehre besucht wurden. (in der Regel die eigene Konfession)

Die Prüfung

(1) Die Prüfer der schriftlichen Fächer werden aus den Lehrern der vor dem Prüfungshalbjahr abgeschlossenen und zu wertenden Kurse gewählt.
Der Prüfer des vierten Faches wird aus den Lehrer aller vier gewerteten Kurse gewählt.

(2) Eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlichen Fach findet statt, wenn der Prüfungsauschuss, der Prüfungsvorsitzende oder der Schüler dies wünscht. Das Endergebnis errechnet sich dann aus der schriftlichen und der mündlichen Prüfung im Verhältnis von 2:1.

(3) Wenn das 5. Prüfungsfach eine besondere Lernleistung sein soll, muss der Schüler dies schon zu Beginn der Jahrgangsstufe 13/12 anmelden. Die besondere Lernleistung kann die Verpflichtung für Deutsch, Mathematik, Fremdsprache oder Naturwissenschaft nicht abdecken.

(4) Wenn das 5. Prüfungsfach eine Präsentation sein sol, wird der Antrag mit der Meldung zum Abitur gestellt. Das Thema erhält der Prüfling nach Abschluss der schriftlichen Abiturprüfungen.

Meldung und Zulassung zur Prüfung

Schrifliche Meldung am Anfang des zweiten Halbjahrs in der Jg. 13/12.
Zugelassen wird, wer alle Bedingungen der Gesamtqualifikation erfüllen kann, wenn man die noch ausstehenden Ergebnisse des Prüfungshalbjahrs - optimal gerechnet - mitzählt.

Das Prüfungshalbjahr

Im Prüfungshalbjahr findet der Unterricht bis zum Ende der zweiten Kalenderwoche im Mai statt.
(1) Die schiftliche Prüfungen liegen in der Regel in der letzten Schulwoche vor den Osterferien.
(2) Die mündlichen Prüfungen finden im Juni statt.

Weitere Hinweise

Themen- oder inhaltsgleiche Kurse dürfen einmal wiederholt werden. Dann ist in der Abiturqualifikation der Wiederholungskurs zu werten.
In 13/2, 12/2 kann kein Fach neu begonnen oder wieder aufgenommen werden.
Mit 0 Punkten abgeschlossene Kurse gelten als nicht belegt und können nicht zur Erfüllung einer Belegungspflicht herangezogen werden.

abi Schema HKM

Quelle: http://www.kultusministerium.hessen.de/